Füll- und Entleerungsstation für Löschanleitungen
Zur Erfüllung der DIN 1988 Teil 6 und der Hygiene EN 1717 (ehem. DIN 1988 – 4), Verhinderung von stagnierendem Wasser und Flutung der Löschwasserleitung innerhalb von 60s, werden Füll- und Entleerungsstationen eingesetzt . Erst im Bedarfsfall werden die Löschwasserleitungen der Wandhydranten mit Wasser versorgt.
Dieses System wird vorrangig dort eingesetzt, wo Löschwasserleitungen durch frostgefährdete Bereiche geführt werden müssen. Die Station ist eine Weiterentwicklung der bewährten Ventile, welche seit Jahrzehnten für Sprühwasserlöschanlagen eingesetzt werden: robust und zuverlässig.
Durch das Öffnen des Schlauchanschlussventils wird ein Grenztaster betätigt, der über eine elektronische Schaltzentrale TW 2408 ein Magnetventil ansteuert, die Druckkammer entlastet und das Membranventil öffnet. Wasser fließt in die Löschwasserleitung "nass/trocken".
Nach dem Löschvorgang erfolgt das Schließen in umgekehrter Reihenfolge. Die Entleerung der Löschwasserleitung erfolgt über ein zweites Magnetventil, verzögert geschaltet, um Wasserschläge zu verhindern.
Die Schaltzentrale ist mit potentialfreien Kontakten ausgestattet, die eine Ansteuerung von Druckerhöhungsanlagen, Alarmeinrichtungen oder zusätzliche Entleerungsgarnituren über ein externes Netzgerät ermöglichen. Für die Weitermeldung von Anzeigen der Schaltzentrale können externe Meldeanlagen eingesetzt werden.
Hinweis: Ortsfeste, nichtselbstständige Feuerlöschanlagen nach DIN unterliegen jährlicher Wartung.
Hygiene - Stagnation im TrinkwasserProdukte > Hydranten
Stagnation im Trinkwasser gemäß DIN 1988 - 6, Abs. 4.1.2: … dass sich entweder stagnierendes Wasser nicht bilden kan oder aber,dass es mit Sicherheit von der Trinkwasserversorgungsanlage ferngehalten wird
Löschwasser = Trinkwasser = Lebensmittel
Am 01.01.2003 ist eine neue Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkWV 2001) in Kraft getreten.
Zweck dieser Verordnung : Schutz der menschlichen Gesundheit vor nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung des für den menschlichen Gebrauch bestimmten Wasser ergeben, mit dem Ziel der Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit zu schützen.
Diese Verordnung sagt eindeutig aus, dass an jeder Zapfstelle im Haus die Qualitätsrichtlinien der Verordnung eingehalten werden müssen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Trinkwasserqualität (Lebensmittelqualität) durch die Gesundheitsämter an denjenigen Zapfstellen der Haus-Wasserinstallation überprüft wird, aus denen Wasser für die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird.
Daher ist es wichtig darauf zu achten, dass an Trinkwasser angeschlossene Löschwasserleitungen hygienisch einwandfrei und unbedenklich sind. Dies kann nur gemäß EN 1717 durch die technischen Anlagenformen nach DIN 1988-6 erfolgen.
Nur dadurch wird sichergestellt, dass die Qualitätsrichtlinien hinsichtlich mikrobiologischer sowie chemischer Parameter und Indikatorparameter eingehalten werden.
Um die vorhandene Löschwasserqualität zu beurteilen, empfehlen wir eine Untersuchung gemäß DIP Slide Methode. Dies ist ein einfacher und schneller Test, um einen ersten Eindruck der Wasserqualität zu gewinnen. Gerne bieten wir Ihnen die Probeentnahme.
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